Chiens Courants de France et Suisse

Drückjagden im Forstbezirk Plauen 2024

Gemäß § 24 Abs. 2 i. V. m. § 37 Abs. 2 Pkt. 6 SächsJagdG sind in der Verwaltungsjagd ausschließlich für die jeweilige Jagdart brauchbare Jagdhunde einzusetzen.

Hier sind die Jagden aufgeführt, wo sich die Waldgebiete auf Grund der Größe auch für einen Einsatz von weitjagenden Hunden eignen.

Zum Stöbern sind insoweit nur Jagdhunde einzusetzen, die sicher spur- bzw. fährtenlaut jagen und deren Brauchbarkeit für die Stöberarbeit nachgewiesen wurde. In der Verwaltungsjagd ist der Einsatz von nicht spur- bzw. fährtenlauten Hunden zum Stöbern verboten!

Gastjäger, die ihren brauchbaren Hund zur Jagd einsetzen, haben Anspruch auf eine Einsatzvergütung von 30,00€/pro Hund. Als durchgehender Hundeführer werden zusätzlich noch einmal 15,00€ je Einsatz vergütet. Das Auszahlungsformular ist am Streckenplatz auszufüllen und bei der Jagdleitung abzugeben.

Mit der unentgeltlichen Jagdeinladung bzw. Einsatzvergütung des Hundeführers sind mögliche Aufwendungen des Hundehalters für den Abschluss einer Versicherung abgegolten. Darüber hinaus kann der Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Plauen, bei Verletzung, Verlust oder Tötung des Jagdhundes während der Gesellschaftsjagd bzw. einer sich daraus ergebenden Nachsuche Ersatzleistungen gewähren.

Anmeldungen bitte bis spätestens 31. Juli 2024 an: Jagd.Plauen@smekul.sachsen.de

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